08.12.21 (08:45 Uhr): Nach Deutschland nur mit Test, Impfausweis oder Genesenen-Zertifikat – Rückreise in Schweiz aus Grenzgebiet ohne Test
Wir haben gestern den ganzen Tag die verschiedenen Behörden auf deutscher und schweizerischer Seite kontaktiert, um Licht in das Chaos der Einreiseverordnungen zu bringen. Diese wirken ja teilweise sehr widersprüchlich. Nun haben wir die Informationen sortiert und stellen für unsere Kund*innen Folgendes fest:
1. Einreise aus der Schweiz nach Deutschland
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
a) Geimpfte und Genesene benötigen KEINEN Test, die entsprechenden Nachweise (Impfpass oder Zertifikat etc.) sind mitzuführen.
b) Die Einreise muss NICHT angemeldet werden, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
c) Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist oder einen Antigen-Test, der maximal 48 Stunden alt ist.
d) Ungeimpfte Pendler und Grenzgänger müssen ihren Testnachweis 2 Mal die Woche erneuern.
2. Rückreise aus Deutschland in die Schweiz
(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG)
a) Es besteht KEINE Einreiseformular-Pflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet zurückreisen. Baden-Württemberg (also auch Bad Säckingen) sowie Bayern zählen als deutsche Grenzgebiete.
b) Es besteht KEINE Testpflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet in die Schweiz zurückkehren. Als Grenzgebiet gelten in Deutschland Baden-Württemberg und Bayern. Bad Säckingen liegt in Baden-Württemberg und ist damit im Grenzgebiet.
Bundesministerium für Gesundheit: “Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne”, Abschnitt “Nachweispflicht”, Unterabschnitt „Welche Ausnahmen gibt es von der Nachweispflicht?“, Punkt “4. Grenzpendler, Grenzgänger und Tagesaufenthalte”, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html, Abruf am 08.12.21
Bundesamt für Gesundheit BAG: “Coronavirus: Einreise in die Schweiz”, Abschnitte “Einreiseformular” und “Testpflicht”, aktualisiert am 07.12.21, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#2143190801, Abruf am 08.12.21